AG Bonn: GOZ 2197 kann neben der GOZ 2120 gesondert abgerechnet werden
Mit Urteil vom 28.07.2014 (Az.: 116 C 148/13) hat das Amtsgericht (AG) Bonn entschieden, dass die GOZ 2197 weder in der Position 2120 enthalten noch ein bereits notwendiger Bestandteil dieser Leistung ist. Eine diesbezüglich vorgenommene Kürzung des zahnärzt...
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Von Sandra Linnemann, erstellt am 26.08.2014, zuletzt aktualisiert am 06.10.2014
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