AG Heidenheim a. d. Brenz: GOZ-Nr. 2390 nicht neben anderen endodontischen Leistungen
Urteil vom 13.07.2018
Mit Urteil vom 13.07.2018 folgt das Amtsgericht (AG) Heidenheim a. d. Brenz (Az.: 5 C 1225/17) der Auffassung, dass die amtliche Begründung des Bundesministeriums für Gesundheit zu GOZ-Nr. 2390 GOZ die alleinige Leistung mit einer selbständigen Leistung verwechselt und insofer...
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Juradent-ID: 3963