GOZ 2012: § 9 Ersatz von Auslagen für zahntechnische Leistungen

Neben den für die einzelnen zahnärztlichen Leistungen vorgesehenen Gebühren können als Auslagen die dem Zahnarzt tatsächlich entstandenen angemessenen Kosten für zahntechnische Leistungen berechnet werden, soweit diese Kosten nicht nach den Bestimmungen des Gebührenverzeichnisses mit den Gebühren abgegolten sind.

Thema: Auslagenvorschuss

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Mit Abschlagszahlungen lässt sich das Ausfallrisiko vermindern

Immer wieder haben Zahnärzte die Sorge, dass Patienten die Erstattungsbeträge, die sie nach Einreichen ihrer Rechnung von der Versicherung erhalten haben, für sich verwenden und nicht an den Zahnarzt weiterleiten.

Sicherung durch Abtretung oder Verpfändung?<...

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