GOZ 2012: 4005

Erhebung mindestens eines Gingivalindex und/oder eines Parodontalindex (z. B. des Parodontalen Screening-Index PSI)

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
80 1,0 4.5 €
2,3 10.35 €
3,5 15.75 €

Thema: Erhebung mindestens eines Gingivalindex und/oder eines Parodontalindex

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Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung / Beschluss Nr. 54 des Beratungsforums

Stand 01.09.2023

Abrechnungsbestimmung:
Die Leistung nach der Nummer 4005 ist innerhalb eines Jahres höchstens zweimal berechnungsfähig.
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