Kommentar der Bundeszahnärztekammer
GOZ-Nr. 2130 für vorhandene Füllungen und Restaurationen
Bislang waren sich Zahnärztekammern uneinig darüber, ob die Leistung nach der GOZ-Nr. 2130 (Kontrolle, Finieren/Polieren einer Restauration in separater Sitzung, auch Nachpolieren einer vorhandenen Restauration) nur im Zusammenhang mit Restaurationen nach den Geb.-Nrn. 2050 ff. GOZ oder auch f...
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Juradent-ID: 2801