GOZ 2012: 5140

Provisorische Brücke im direkten Verfahren mit Abformung, je Brückenspanne oder Freiendsattel, einschließlich Entfernung. Das Wiedereingliedern derselben provisorischen Brücke, gegebenenfalls auch mehrmals, einschließlich Entfernung ist mit den Gebühren nach den Nummern 5120 bis 5140 abgegolten.

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
80 1,0 4.5 €
2,3 10.35 €
3,5 15.75 €

Thema: Reparatur eines Provisoriums

1 Artikel

Allgemeine Informationen

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Wiederherstellung der Funktion eines direkten Provisoriums

Beschluss Nr. 51 des Beratungsforums

Die Mitglieder des Beratungsforums haben sich zur Berechnung der "Wiederherstellung der Funktion eines direkten Provisoriums“ einvernehmlich auf folgenden Beschluss Nr. 51 verständigt:

„Die Wiederherstellung der Funktion eines direkten Provisoriums mit Abformung ist in der GOZ...

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