GOZ 2012: 2230

Enden die Leistungen mit der Präparation eines Zahnes oder der Abdrucknahme beim Implantat so ist die Hälfte der jeweiligen Gebühr berechnungsfähig.

Thema: Teilleistungen, die nicht im Gebührenverzeichnis benannt sind

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Teilleistungen bei Einlagefüllungen und Stiftaufbauten

Der in der Rechtsprechung anerkannte "Kommentar zu BEMA und GOZ" von Liebold/Raff/Wissing (Stand: Juli 2021) stellt zu Teilleistungen bei Einlagefüllungen und Stiftaufbauten (GOZ-Nr. 2190) fest:

 

„In der GOZ 2012 werden Teilleistungen bei nicht ...

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