GOZ 2012: § 9 Ersatz von Auslagen für zahntechnische Leistungen

Neben den für die einzelnen zahnärztlichen Leistungen vorgesehenen Gebühren können als Auslagen die dem Zahnarzt tatsächlich entstandenen angemessenen Kosten für zahntechnische Leistungen berechnet werden, soweit diese Kosten nicht nach den Bestimmungen des Gebührenverzeichnisses mit den Gebühren abgegolten sind.

Thema: Sachkostenlisten privater Versicherungen

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Infoblatt für Patienten

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Patienteninformation zu Sachkostenlisten

Bundeszahnärztekammer, Stand Juni 2014

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,

es ist möglich, dass Ihre private Krankenversicherung eine Erstattung der von Ihrem Zahnarzt verauslagten Kosten für zahntechnische Leistungen nur anhand eines versicherungsintern erstellten Preis- und Leistungsverzeichnisses vornimmt. ...

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