AG Nürnberg: Adhäsive Befestigung des Klebebrackets nicht gesondert berechnungsfähig
Das Amtsgericht (AG) Nürnberg hat mit Urteil vom 21.04.2015 (Az.: 12 C 7440/14) entschieden, dass die adhäsive Befestigung eines Klebebrackets durch die GOZ-Nr. 6100 GOZ abgegolten wird.
Aufgrund eines Sachverständigengutachten steht für das Gericht fest, dass die a...
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