BZÄK: Kommentar zur Leistungsbeschreibung / Beschluss Nr. 53 des Beratungsforums
Stand November 2024
Bestimmungen zu der GOZ-Nr. 0065
Neben der Leistung nach der Nummer 0065 sind konventionelle Abformungen nach diesem Gebührenverzeichnis für dieselbe Kieferhälfte oder denselben Frontzahnbereich nicht berechnungsfähig.
Allgemeine Bestimmungen der ...
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Juradent-ID: 4608