AG Düsseldorf: GOZ-Nr. 2130 ist in separater Sitzung berechenbar
Das Amtsgericht (AG) Düsseldorf hat mit Urteil vom 21.01.2016 (Az.: 27 C 3179/14) entschieden, dass die GOZ-Nr. 2130 auch für eine durch den behandelnden Zahnarzt geleisteten Restauration abrechenbar ist, wenn die Kontrolle, Finieren/Polieren in einer getrennten, separaten Sit...
Anmelden zum Weiterlesen
Wertvolle Informationen haben ihren Preis, denn es kostet Zeit, Mühe und Geld, sie zu beschaffen und aufzubereiten.
Daher können wir Ihnen hier nur einen kurzen Ausschnitt aus einem Juradent-Text zeigen. Für die vollständige Nutzung aller Inhalte benötigen Sie einen Zugang.
Ihre Vorteile
Juradent-ID: 3501