VG Köln: Hat der Verordnungsgeber seine Kompetenzen mit § 10 Abs. 1 GOZ überschritten?
Die Fälligkeit der zahnärztlichen Vergütung hängt gemäß § 10 Abs. 1 GOZ davon ab, dass dem Zahlungspflichtigen eine der GOZ entsprechende Rechnung unter Verwendung des in Anlage 2 der GOZ abgedruckten Liquidationsformulars erteilt worden ist. Ein Zahnarzt hinterfragte diese Bestimmung nun dahi...
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