GOZ 2012: 6090

Maßnahmen zur Einstellung der Okklusion durch alveolären Ausgleich bei abgeschlossener Wachstumsphase einschließlich Retention, je Kiefer

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
700 1,0 39.37 €
2,3 90.55 €
3,5 137.79 €

Thema: Mehrfache Berechnung der GOZ-Nr. 6090

5 Artikel

Stellungnahmen Kammern / KZV

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GOZ-Nr. 6090 versus GOZ-Nr. 6060 - 6080

GOZ-Ausschuss der LZK BW

Mit den GOZ-Nummern 6090 bzw. 6060 bis 6080 werden die Steuerung der Wachstumsrichtung und die Verbesserung der Okklusion während einer KFO-Behandlung berechnet.

Zur Abgrenzung der GOZ-Nr. 6090 gegenüber den Nummern 6060 bis 6080 gehört ein grundsätzliches Verständ...

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