Wann, wie und wofür berechne ich die GOZ-Nr. 4110?
Die Nr. 4110 GOZ beschreibt das Auffüllen parodontaler Knochendefekte mit autologem Knochen oder Knochenersatzmaterial (alloplastisches Material). Die Knochenentnahme im OP-Gebiet ist Bestandteil der Nr. 4110 GOZ. Das Einbringen regenerativer Proteine fällt ebenfalls unter diese Gebührenziffer...
Anmelden zum Weiterlesen
Wertvolle Informationen haben ihren Preis, denn es kostet Zeit, Mühe und Geld, sie zu beschaffen und aufzubereiten.
Daher können wir Ihnen hier nur einen kurzen Ausschnitt aus einem Juradent-Text zeigen. Für die vollständige Nutzung aller Inhalte benötigen Sie einen Zugang.
Ihre Vorteile
Juradent-ID: 3872