GOZ-Nr. 9090 neben GOZ-Nr. 9100 in einer Kieferhälfte – wann geht das?
Laut Beschluss Nr. 14 (Themenbereich: Chirurgie/Implantation) des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen ist neben der GOZ-Nr. 9100 die GOZ-Nr. 9090 nicht berechnungsfähig.
Richtig an diesem Beschluss ist, dass die Knochenimplantation nach GOZ-Nr. 9090 nicht im Ausdehnungsgebiet...
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