Einwand der PKV: GOZ-Nr. 4000 kann nicht neben der GOZ-Nr. 0010 berechnet werden
Ihre Versicherung teilt Ihnen mit, dass die GOZ-Nr. 4000 (Erstellen und Dokumentieren eines Parodontalstatus) nicht neben der GOZ-Nr. 0010 (Eingehende Untersuchung) berechnet werden kann, weil die GOZ-Nr. 0010 bereits die Erhebung des Parodontalbefundes beinhalte. Dazu möchten wir na...
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