GOZ 2012: § 9 Ersatz von Auslagen für zahntechnische Leistungen

Neben den für die einzelnen zahnärztlichen Leistungen vorgesehenen Gebühren können als Auslagen die dem Zahnarzt tatsächlich entstandenen angemessenen Kosten für zahntechnische Leistungen berechnet werden, soweit diese Kosten nicht nach den Bestimmungen des Gebührenverzeichnisses mit den Gebühren abgegolten sind.

Thema: Auslagenvorschuss

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Rechtsprechung zu Vorschussleistungen

OLG München, Urteil vom 11.05.1995 (Az. 1 U 5547/94)
In diesem Rechtsstreit hatte die Zahnärztin, allerdings erst im Verlauf der Behandlung, von der Patientin eine Anzahlung in Höhe von 5.000 DM für die zahntechnischen Leistungen eingefordert. Nachdem die Patientin die...

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