BGH: Der Anwendungsbereich der GOÄ setzt nicht voraus, dass Vertragspartner des Patienten ein Arzt ist
Urteil vom 04.04.2024
Was bislang umstritten war, hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 04.04.2024 (Az.: III ZR 38/23) entschieden: Die Gebührenordnung für Ärzte gilt auch dann, wenn ein Arzt für eine juristische Person (bspw. Krankenhausträger oder medizinisches Versorgungszentrum) eine B...
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