LG Stuttgart: Ein 360° Veneer entspricht der GOZ-Nr. 2210
Urteil vom 21.03.2018
Mit Urteil vom 21.03.2018 (Az.: 4 S 200/17) kam das Landgericht (LG) Stuttgart zu dem Ergebnis, dass die Versorgung eines Zahnes mit einem 360° Veneer den Leistungsinhalt der GOZ-Nr. 2210 erfüllt, auch wenn für ein Veneer wesentlich weniger Zahnhartsubsta...
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