SG Berlin: Intraoraler Scan und digitale Modellerstellung sind keine GKV-Leistungen
Urteil vom 09.01.2019
Das Sozialgericht (SG) Berlin hat mit Urteil vom 09.01.2019 (Az.: S 83 KA 77/17) entschieden, dass die digitale Abformung mit einem Intraoralscanner sowie die digitale Modellerstellung nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehört und somit nicht nach BEMA a...
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