GOZ 2012: 5140

Provisorische Brücke im direkten Verfahren mit Abformung, je Brückenspanne oder Freiendsattel, einschließlich Entfernung. Das Wiedereingliedern derselben provisorischen Brücke, gegebenenfalls auch mehrmals, einschließlich Entfernung ist mit den Gebühren nach den Nummern 5120 bis 5140 abgegolten.

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
80 1,0 4.5 €
2,3 10.35 €
3,5 15.75 €

Thema: Provisorische Brückenspanne im direkten Verfahren

2 Artikel

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Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung / Beschlüsse Nr. 16 und Nr. 51 des Beratungsforums

Stand 01.09.2023

Abrechnungsbestimmung
Das Wiedereingliedern derselben provisorischen Brücke, gegebenenfalls auch mehrmals, einschließlich Entfernung ist mit den Gebühren nach den Nummern 5120 bis 5140 abgegolten.
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