BZÄK: GOÄ-Kommentar für die Zahnarztpraxis
Stand: September 2017
Der Ausschuss Gebührenrecht der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat ergänzend zum Kommentar zur Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) einen Kurzkommentar der hochfrequenten GOÄ-Leistungen bei der Rechnungserstellung in der Zahnarztpraxis erarbeitet.
Im Vorwort teilt die BZÄK dazu mit:
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Juradent-ID: 3776