GOZ 2012: § 9 Ersatz von Auslagen für zahntechnische Leistungen

Neben den für die einzelnen zahnärztlichen Leistungen vorgesehenen Gebühren können als Auslagen die dem Zahnarzt tatsächlich entstandenen angemessenen Kosten für zahntechnische Leistungen berechnet werden, soweit diese Kosten nicht nach den Bestimmungen des Gebührenverzeichnisses mit den Gebühren abgegolten sind.

Thema: BEL und BEB im Rahmen einer Privatbehandlung

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Mustertext - Behauptung, bei der Berechnung von Laborleistungen sei die BEB nicht anwendbar

Herzlichen Dank für die Informationen zu der Erstattungsleistung Ihrer Versicherung. Wir haben das Schreiben im Zusammenhang mit der von uns gestellten Rechnung geprüft und möchten Ihnen sowohl fachliche wie auch gebührenrechtliche Informationen zur Weiterleitung an Ihre Versicherung zur Verfü...

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