Fehler bei einem GKV-HKP kann zu Kürzung des Honoraranspruchs nach GOZ führen
Das OLG Koblenz hat am 22.02.2012 (Az. 5 U 707/10) entschieden, dass ein Patient die Liquidation kürzen kann, wenn der Zahnarzt im Heil- und Kostenplan abzuziehende Kassenleistungen nicht aufgeführt hat.
Amtlicher Leitsatz:
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