SG Düsseldorf: Für Regresse bei fehlerhafter Abrechnung der BEMA-Nr. 107 und GOZ-Nr. 1040 ist nicht die Krankenkasse, sondern die KZV zuständig
Urteil vom 24.04.2019
Das Sozialgericht (SG) Düsseldorf hat mit Urteil vom 24.04.2019 (Az.: S 2 KA 138/18) darauf hingewiesen, dass zwischen Vertragszahnärzten und Krankenkassen grundsätzlich keine rechtlichen Beziehungen bestehen. Somit dürfen Krankenkassen auch im Fall von Falschabrechnungen des ...
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