AG Siegburg: Analogberechnung für den Verschluss einer Wurzelperforation mit MTA ist nicht zu beanstanden
Urteil vom 28.10.2016
Das Amtsgericht (AG) Siegburg hat am 28.10.2016 (Az.: 102 C 118/15) ein erfreuliches Urteil gefällt und entschieden, dass es sich bei einem „Verschluss einer Wurzelperforation mit MTA“ um eine selbstständige Leistung handelt, die nach GOZ-Nrn. 2160 analog abgerechnet werden ko...
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Juradent-ID: 4678