GOZ 2012: 1030

Lokale Anwendung von Medikamenten zur Kariesvorbeugung oder initialen Kariesbehandlung mit einer individuell gefertigten Schiene als Medikamententräger, je Kiefer

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
90 1,0 5.06 €
2,3 11.64 €
3,5 17.72 €

Thema: Lokale Anwendung von Medikamenten mittels indiv. Schiene

4 Artikel

Textbaustein

zurück
Drucken

Für die Versicherung ist keine medizinische Notwendigkeit ersichtlich

Vorliegend lehnt Ihre Versicherung die Kostenübernahme der berechneten GOZ-Nr. 1030 mit der Begründung ab, dass für sie eine medizinische Notwendigkeit nicht ersichtlich sei.

Die Leistung nach der GOZ-Nummer 1030 beschreibt eine präventive Leistung, bei der mittels einer individuell...

Anmelden zum Weiterlesen

Wertvolle Informationen haben ihren Preis, denn es kostet Zeit, Mühe und Geld, sie zu beschaffen und aufzubereiten.
Daher können wir Ihnen hier nur einen kurzen Ausschnitt aus einem Juradent-Text zeigen. Für die vollständige Nutzung aller Inhalte benötigen Sie einen Zugang.
Ihre Vorteile

Jetzt anmelden
Drucken