Mehrfachberechnung
Die neuen Abrechnungsbestimmungen zur GOZ 0090 lauten:
Wird die Leistung nach der Nummer 0090 je Zahn mehr als einmal berechnet, ist dies in der Rechnung zu begründen.
Bei den Leistungen nach den Nummern 0090 und 0100 sind die Kosten der verwendeten Anästhetika...
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Juradent-ID: 2246