GOZ 2012: 0110

Zuschlag für die Anwendung eines Operationsmikroskops bei den Leistungen nach den Nummern 2195, 2330, 2340, 2360, 2410, 2440, 3020, 3030, 3040, 3045, 3060, 3110, 3120, 3190, 3200, 4090, 4100, 4130, 4133, 9100, 9110, 9120, 9130 und 9170

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
400 1,0 22.5 €
2,3
3,5

Thema: Zuschlag für die Anwendung eines Operationsmikroskops

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Stellungnahmen Kammern / KZV

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GOZ-Kommentar der Bundeszahnärztekammer

Stand: 01.09.2023

Zuschlag für die Anwendung eines Operationsmikroskops bei den Leistungen nach den Nummern 2195, 2330, 2340, 2360, 2410, 2440, 3020, 3030, 3040, 3045, 3060, 3110, 3120, 3190, 3200, 4090, 4100, 4130, 4133, 9100, 9110, 9120, 9130 und 9170

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