Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. Mai 2004
Aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. Mai 2004 (III ZR 264/03) zur Berechnung von Materialkosten als Auslagenersatz ergibt sich Folgendes:
1. Auslagenersatz für Materialien, die im Gebührenverzeichnis der GOZ als gesondert berechnungsf...
Anmelden zum Weiterlesen
Wertvolle Informationen haben ihren Preis, denn es kostet Zeit, Mühe und Geld, sie zu beschaffen und aufzubereiten.
Daher können wir Ihnen hier nur einen kurzen Ausschnitt aus einem Juradent-Text zeigen. Für die vollständige Nutzung aller Inhalte benötigen Sie einen Zugang.
Ihre Vorteile
Juradent-ID: 1815