AG Bayreuth bestätigt: GOZ-Nr. 2197 neben GOZ-Nr. 6100 berechenbar
In einem Verfahren vor dem Amtsgericht Bayreuth vom 27. Februar 2014 (Az. 107 C 1090/13) stellte das Gericht fest, dass die adhäsive Befestigung von Brackets über die GOZ-Position 2197 gesondert neben GOZ 6100 berechnungsfähig ist.
Zur Begründung führt das Gericht a...
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