GOZ 2012: 2290

Entfernung einer Einlagefüllung, einer Krone, eines Brückenankers, Abtrennen eines Brückengliedes oder Steges oder Ähnliches

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
180 1,0 10.12 €
2,3 23.28 €
3,5 35.43 €

Thema: Entfernung (Ausgliederung) eines Kfo-Bogens

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OVG NRW: Laut Runderlass ist für die Entfernung eines Kfo-Bogens lediglich die GOZ-Nr. 6130 analog beihilfefähig

Urteil vom 23.11.2018

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