Mehrschichtiger Kompositaufbau in Adhäsivtechnik einschließlich Lichthärtung
Stellungnahme der Bundeszahnärztekammer, April 2022
§ 2 Abs. 1 GOZ Satz 1
Durch Vereinbarung zwischen Zahnarzt und Zahlungspflichtigem kann eine von dieser Verordnung abweichende Gebührenhöhe festgelegt werden.
§ 4 Abs. 2 GOZ (Auszug)
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