AG Stuttgart: Abformung mit einem individualisierten Löffel rechtfertigt die GOZ-Nr. 5170
Urteil vom 12.05.2017
Einige private Krankenversicherungen haben noch immer Schwierigkeiten mit der Abrechnung der GOZ-Nr. 5170, wenn eine Abformung nicht mit einem „individuellen Löffel“, sondern mit einem „individualisierten Löffel“ durchgeführt wird. Dazu hat das Amtsgericht (AG) Stuttgart mit U...
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Juradent-ID: 3797