Die Begründung des BMG beschränkt den Gebührenrahmen nicht!
Während in der neuen Gebührenordnung bestimmte Gebühren unverändert oder sogar abgesenkt wurden, haben einige eine deutliche Erhöhung erfahren.
In der Begründung der Bundesregierung (BMG) zum Referentenentwurf heißt es hierzu, dass „bei einer ganzen Reihe häufig...
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Juradent-ID: 3709