Zusätzliches Trennen von Verblockungsstellen
Häufig verweigern Versicherungen die Erstattung der GOZ 2290, wenn diese mehrfach berechnet wurde. Offensichtlich wird hierbei übersehen, dass in der Leistungsbeschreibung der GOZ-Nr. 2290 zwei unterschiedliche Sachverhalte enthalten sind, nämlich die „Entfernung“ (Einlagefüllung, Krone, Brück...
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Juradent-ID: 1424