GOZ 2012: 2290

Entfernung einer Einlagefüllung, einer Krone, eines Brückenankers, Abtrennen eines Brückengliedes oder Steges oder Ähnliches

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
180 1,0 10.12 €
2,3 23.28 €
3,5 35.43 €

Thema: Kronenentfernung und Trennen von Verblockungsstellen

2 Artikel

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Zusätzliches Trennen von Verblockungsstellen

Häufig verweigern Versicherungen die Erstattung der GOZ 2290, wenn diese mehrfach berechnet wurde. Offensichtlich wird hierbei übersehen, dass in der Leistungsbeschreibung der GOZ-Nr. 2290 zwei unterschiedliche Sachverhalte enthalten sind, nämlich die „Entfernung“ (Einlagefüllung, Krone, Brück...

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