GOZ-Nr. 2030 bei verschiedenen "besonderen" Maßnahmen
Die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe vertritt hierzu folgende Auffassung:
"Die GOZ-Nr. 2030 ist z. B. berechnungsfähig für:
- das Anlegen einer Formgebungshilfe bei Füllungen in Adhäsivtechnik (GOZ-Nrn. 2060, 2080, 2100 und 2120)
- das ...
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Juradent-ID: 1344