BZÄK: Die Geb.-Nrn. 3290, 3300, 3310 GOZ - Nebeneinanderberechnung
Stand: September 2023
Verfasser: Ausschuss Gebührenrecht der Bundeszahnärztekammer
__________________________________________________________________________________
§ 4 Abs. 2 Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
Der Zahnarzt kann Gebühren nur für selbs...
Anmelden zum Weiterlesen
Wertvolle Informationen haben ihren Preis, denn es kostet Zeit, Mühe und Geld, sie zu beschaffen und aufzubereiten.
Daher können wir Ihnen hier nur einen kurzen Ausschnitt aus einem Juradent-Text zeigen. Für die vollständige Nutzung aller Inhalte benötigen Sie einen Zugang.
Ihre Vorteile
Juradent-ID: 4602