OLG Karlsruhe: Verjährung einer Honorarforderung beginnt mit der Rechnungsstellung
Urteil vom 05.09.2002
Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe entschied mit Urteil vom 05.09.2002 (Az.: 12 U 83/01), dass die Rechnungsstellung nur vom tatsächlich berechtigten Forderungsinhaber erfolgen kann und die Verjährung einer Honorarforderung erst mit Rechnungserteilung beginnt.
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