GOZ 2012: 2070

Präparieren einer Kavität und Restauration mit plastischem Füllungsmaterial einschließlich Unterfüllung, Anlegen einer Matrize oder Benutzen anderer Hilfsmittel zur Formung der Füllung, zweiflächig

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
242 1,0 13.61 €
2,3 31.3 €
3,5 47.64 €

Thema: Amalgam als zahnmedizinischer Werkstoff

4 Artikel

Stellungnahmen Kammern / KZV

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Positionspapier zur neuen EU-Quecksilberverordnung der Bundeszahnärztekammer

Stand: Mai 2017

Am 24. Mai 2017 wurde die neue EU-Quecksilberverordnung, Verordnung (EU) 2017/852 vom 17. Mai 2017, im EU-Amtsblatt veröffentlicht, die ab dem 1. Januar 2018 in allen EU-Mitgliedstaaten gelten wird.

Damit wird künftig der Umgang mit Dentalamalgam in der Europäischen Union in einem R...

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