LG Köln: Die Entfernung von provisorischen Kronen ist eine an zahnmedizinische Fachangestellte delegierbare Tätigkeit
Nach dem Zahnheilkundegesetz (§ 1 Abs. 5 und 6 ZHG) können bestimmte, originäre zahnärztliche Tätigkeiten an Personal mit bestimmter Qualifikation bei Vorliegen der Voraussetzungen übertragen werden, wobei das Handeln der Helferin – auch die fehlerhafte Handlung – dem Zahnarzt gem. § 278 BGB a...
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