OLG Frankfurt: Ärzte-GmbH oder MVZ-GmbH sind nicht Adressaten der GOÄ
Urteil vom 21.09.2023
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a. M. kommt mit Beschluss vom 21.09.2023 (Az.: 6 W 69/23) zu dem Ergebnis, dass Adressat der GOÄ ausschließlich Ärzte als Vertragspartner des Patienten aus dem Behandlungsvertrag sein können. Hingegen können Kapital- und P...
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