Kommentar der Bundeszahnärztekammer (BZÄK)
Stand 30.10.2018
Nach dieser Nummer werden Wiederherstellungsmaßnahmen an abnehmbarem Zahnersatz berechnet, die eine Abformung erfordern. Zu derartigen Maßnahmen zählen:
● Reparaturen von Brüchen an Prothesenbasen, -sätteln bzw. -rändern oder Brüchen an Metallanteilen einer Prothese/Teilprothese o. ...
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Juradent-ID: 3960