Einwand der PKV: Die GOZ-Nr. 0030 kann nur einmal je Sitzung berechnet werden
Ihre Versicherung behauptet, die GOZ-Nr. 0030 (Aufstellung eines schriftlichen Heil- und Kostenplans) könne nur einmal je Sitzung berechnet werden und lehnt die Erstattung ab.
Grundsätzlich ist die Leistung nach der GOZ-Nr. 0030 nicht sitzungsbezogen beschrieben, zudem muss der Pati...
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