GOZ 2012: 3020

Entfernung eines tief frakturierten oder tief zerstörten Zahnes

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
270 1,0 15.19 €
2,3 34.93 €
3,5 53.15 €

Thema: Entfernung eines tief frakturierten oder tief zerstörten Zahnes

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Kommentar der BZÄK zur Leistungsbeschreibung / Beschluss Nr. 17 des Beratungsforums

Stand 01.09.2023

Die Entfernung eines tief frakturierten oder tief zerstörten Zahnes einschließlich der primären Wundversorgung ist nach der Nummer 3020 unabhängig von der Anzahl der Wurzeln zu berechnen.

Die tiefe Zerstörung der Zahnhartsubstanz kann durch fortgeschrittene Karies oder aufgrund eine...

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