AG Köln: Drei Implantate bei Freiendsituation von 45 bis 48
Urteil vom 24.11.2015
Private Versicherungen bestreiten nicht selten die medizinische Notwendigkeit geplanter oder auch vorgenommener Implantatversorgungen, insbesondere im Falle der Versorgung einer Freiendsituation, d.h. im speziellen hinsichtlich des Ersatzes der Zähne 7 und 8.
So vertrat in einem Str...
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