AG Recklinghausen bestätigt: GOZ-Nr. 2197 neben GOZ-Nr. 6100 berechenbar
Vor dem Amtsgericht Recklinghausen stritten sich die Parteien über die Abrechnungsfähigkeit der GOZ-Nr. 2197 für die adhäsive Anbringung von Brackets.
Beklagte war ein Versicherungsunternehmen, das die Erstattung der GOZ-Nr. 2197 mit den Argumenten abgelehnte, diese...
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Juradent-ID: 3175