GOZ 2012: 5010

Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke oder Prothese: je Pfeilerzahn als Brücken- oder Prothesenanker mit einer Vollkrone (Hohlkehl- und Stufenpräparation) oder Einlagefüllung

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
1483 1,0 83.41 €
2,3 191.84 €
3,5 291.92 €

Thema: Vollkeramische Brücken

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Rechtsprechung

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OLG Frankfurt a. M.: Medizinische Notwendigkeit von Brücken aus Zirkoniumdioxid

Urteil vom 21.02.2018

Mit Beschluss vom 21.02.2018 (Az.: 3 U 231/16) hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main festgestellt, dass ein Kostenerstattungsanspruch für acht- bzw. neungliedrige vollanatomische Brücken aus Zirkoniumdioxidkeramik besteht. Der medizinischen Notwendigkeit einer in d...

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