Argument: Überschreitung des Regelsatzes ist nicht mehr zulässig
Der Verordnungsgeber hat mit der von ihm errechneten Anpassung des Honorarvolumens die Aufforderung verbunden, dass in Zukunft bestimmte Leistungen nur noch zum Regelsatz abgerechnet werden sollen.
In seiner Begründung – Allgemeiner Teil III. (Finanzielle Auswirkungen) stellt das BM...
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