GOZ 2012: 4150

Kontrolle/Nachbehandlung nach parodontalchirurgischen Maßnahmen, je Zahn, Implantat oder Parodontium

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
7 1,0 0.39 €
2,3 0.91 €
3,5 1.38 €

Thema: Berechnungsfähigkeit der GOZ 4150

2 Artikel

Allgemeine Informationen

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Abrechnungskombinationen/Ausschlüsse

Die Nummer 4150 ist eine Maßnahmen des Abschnitts E der GOZ. Sie ist berechnungsfähig für Nachbehandlungsmaßnahmen nach parodontalchirurgischen Eingriffen (GOZ-Nrn. 4070 bis 4138) je Zahn, Implantat oder Parodontium für

  • Kontrolle (keine Nac...

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